Kanzlei Bobigkeit

bild1Maklerrecht

Jede Dienstleistung hat ihren Preis und muss bezahlt werden. Unter welchen Voraussetzungen und von wem, setzt Kenntnisse der gesetzlichen Regelungen hierfür und der Rechtsprechung voraus. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten und vertreten.

Der Erwerb oder die Anmietung einer Immobilie unter Einbeziehung eines Maklerunternehmens, und die Tätigkeit und Inanspruchnahme eines profes-sionellen Unternehmens zur Vermittlung oder Überlassung von Arbeitnehmern oder Dienstleistungen, löst im Erfolgsfall regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung einer (Makler-) Provision aus. In Einzelfällen wird eine Zahlung dennoch verweigert, oder sonst der Versuch unternommen, die Zahlungspflicht zu umgehen. Nicht jede Tätigkeit oder Entgegennahme von Informationen löst hingegen eine Zahlungsverpflichtung aus. Für die Vermittlungstätigkeit bei Anmietung von Wohnraum ist die Maklercourtage nicht länger vom Mieter zu tragen.

Wir sind unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:

  • Prüfung und Durchsetzung Ihres Provisionsanspruches
  • Prüfung der Entstehung des Provisionsanspruches sowie einer Zahlungsverpflichtung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, erforderlichenfalls auf dem Klagewege.