Kanzlei Bobigkeit

bild6Vertragsrecht

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Vertrag begründen. Die wenigsten Verträge sind inhaltlich allgemein-verständlich formuliert. Kenntnisse über die rechtlichen Besonderheiten eines bereits geschlossenen Vertrages bieten Ihnen die Möglichkeit, die Tragweite von Pflichten und Haftungsrisiken besser einschätzen zu können. Dies ermöglicht Ihnen einen besseren Handlungsspielraum und Planungssicherheit.

Jeder Einzelne begründet im Privat- und im Geschäftsbereich Verträge mit unter-schiedlicher Rechtsnatur. Je komplexer und umfangreicher die vertraglichen Regelungen, desto weitreichender sind grundsätzlich die Rechtsfolgen und die Haftungsrisiken. Hinzu kommt, dass nicht alle Vertragsarten unmittelbar im Gesetz normiert sind, sondern sich aus den im Gesetz geregelten Vertragstypen als Verträge eigener Art entwickelt haben, was eine Kenntnis der rechtlichen Vertragskonstellationen und Rechtsfolgen unerlässlich macht. Gerade anlässlich eines beabsichtigten Vertragsschlusses, bei der Umsetzung des Vertrages, beispielsweise bei Dauerschuldverhältnissen mit periodisch geschuldeten Leistungspflichten während der Vertragsdauer, sowie bei Beendigung des Vertrages, wenn dieser in ein Abwicklungsverhältnis mündet, erfordert dies Kenntnis darüber, ob die vertraglichen Regelungen wirksam sind, und welche Rechtsfolgen hieraus für Sie resultieren, um Rechtsicherheit und Planungssicherheit für Sie zu bieten.

  • Beratung von Unternehmern, Selbständigen und Privaten
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Unterstützung bei vertraglichen Auseinandersetzungen und Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche
  • Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Forderungen
  • Abwehr unberechtigter Gegenansprüche

Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte, Pflichten und Gestaltungsspielräume. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Dritten, erforderlichenfalls im Klageverfahren.