Kanzlei Bobigkeit

bild4Was ist im Gewerberaummietrecht möglich? Welche wirtschaftlichen und rechtlich relevanten Interessen verfolgen Sie als Vermieter oder Mieter?

Für Miet- und Pachtverträge über Geschäftsräume gelten, anders als bei Wohnraummietverhältnissen, weder Kündigungsschutz noch Mietenspiegel. Die Vertragsparteien müssen sich, weitgehend ohne gesetzliche Vorgaben, jedoch unter Berücksichtigung einer Vielzahl obergerichtlicher Gerichtsentscheidungen, über die Konditionen bei der Anmietung von Büroräumen, Praxen, Ladenlokalen, Gaststätten oder Lagerräumen verständigen.

Hierbei ist besonderes Augenmerk auf das Verhandeln des Vertragsinhaltes, und deren Dokumentation, für den Fall späterer Streitigkeiten der jeweiligen Pflichten für Vermieter und Mieter, zu richten, um darlegen und beweisen zu können, was die Parteien gewollt haben und ob eine Vertragsklausel zur Disposition und Änderung stand.

Weitere Vorsicht ist bei lediglich mündlich getroffenen Absprachen und bei der Abfassung von Nachträgen geboten, da diese unmittelbar Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Gesamtvertrages haben und diesen zu Fall bringen können.

Folgende wirtschaftlich und rechtlich relevanten Punkte eines Gewerberaummiet-vertrages bedürfen daher vor Vertragsunterzeichnung, bei einer Änderung des Vertrages, sowie im Falle von Streitigkeiten, einer eingehenden Prüfung.

  • Vertragsgestaltung – Vertragsprüfung
  •  juristische Person oder mehrere natürliche Personen als Vertragspartei –
    Anwendung von Gesellschaftsrecht- und Vertretungsregeln
  • Miete, Mietanpassung
  • Umlage von Nebenkosten
  • Verteilung der Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten,
    Schönheitsreparaturen
  • Laufzeit und Kündbarkeit des Mietverhältnisses
  • Rückbauverpflichtungen bei Vertragsbeendigung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen/Dokumentation der Vertragsverhandlungen
  • Schriftform
  • Gewährleistung, Haftungsbegrenzung, Haftungsausschluss
  • Konkurrenzschutz
  • Nutzungsänderung und Untermiete
  • Haftung des Vermieters bei Veräußerung des Gewerbeobjektes

Gerne übernehmen wir die Gestaltung und Prüfung Ihrer Gewerbemietverträge, und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.